Allgemeine Geschäftsbedingungen der Göbel Systemtechnik GmbH
1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Göbel Systemtechnik GmbH und anderen Unternehmern. Sie gelten auch ohne erneute Bezugnahme hierauf auch für künftige Geschäfte.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind entsprechend § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Die Lieferungen und Leistungen der Göbel Systemtechnik GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, d. h. Kunden, die den nachstehenden Bedingungen widersprechen, sind für die Göbel Systemtechnik GmbH nicht verpflichtend, und zwar auch dann nicht, wenn nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Unsere AGB gelten spätestens mit der Auftragserteilung zur Lieferung und/ oder Leistung durch den Kunden als anerkannt. Dies trifft auch für Folgegeschäfte zu.
1.4 Die AGB können entsprechend den Erweiterungen in einzelnen Geschäftsfeldern um Leistungsabgrenzungen und weitere allgemeine Bedingungen ergänzt werden.
2. Angebot und Zustandekommen des Vertrages, Schriftform
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Darstellungen von Produkten oder Preislisten einzelner Dienste sind kein rechtlich bindendes Angebot im Sinne des BGB, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots durch Bestellung.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen mit Maß- und/oder Gewichtsangaben, Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale, Abbildungen und Zeichnungen dienen – soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind – allein der Vorabinformation des Kunden. Eine Haftung der Richtigkeit wird insoweit nicht übernommen. Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.2 Technisch notwendige Änderungen oder Änderungen durch technische Weiterentwicklungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Auch Änderungen der Werkstoffwahl oder der Konstruktion bleiben ebenfalls ausdrücklich vorbehalten, solange nicht der Preis, die wesentlichen Funktionen und/oder die Lieferzeit verändert werden.
2.4 Ein Auftrag (Vertrag) kommt erst dadurch zustande, dass nach unserer Wahl entweder innerhalb von zwei Wochen ab Auftragserteilung bzw. Kundenbestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt wird oder durch Ausführung der Lieferung und Leistung.
2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss (wie Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Lieferungen und Leistungen
3.1 Der Liefer-/Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Göbel Systemtechnik GmbH vereinbart. Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche schriftliche Zusage erteilt.
Im Falle einer Lieferung ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3.2 Die Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unabwendbarer Ereignisse, insbesondere Streik, höhere Gewalt, Betriebsstörungen,Transportschwierigkeiten und verspäteter Selbstbelieferung. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber informieren und zugleich die voraussichtlich neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb dieser Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.
Im Falle des Verzugs kann der Kunde neben der Lieferung Ersatz eines Verzugschadens nur verlangen, wenn die Göbel Systemtechnik GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Die Einhaltung der Lieferfrist durch uns setzt die rechtzeitige bzw. ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
3.3 Im Falle von vom Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistungen, verlängert sich die Lieferfrist um die hierdurch verursachte Verzögerungszeit.
3.4 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde dadurch entstehende Mehrkosten. Dem Kunden kann in diesem Fall eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechungsbetrages für jeden angefangenen Monat, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft berechnet werden, im Ganzen aber maximal 5 % des Rechungsbetrages.
Wir sind berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist für die Belieferung zu setzen und nach erfolglosem Fristablauf anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
3.5 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
3.6 Bei kostenpflichtigen Servicearbeiten vor Ort werden ein Kilometerentgelt entsprechend der Entfernung sowie der jeweilige Stundensatz des Mitarbeiters in Ansatz gebracht.
4. Aufstellung und Montage
4.1 Für Jede Art der Montage oder Aufstellung hat der Kunde, wenn nötig, entsprechendes Hilfspersonal, mit den entsprechenden Werkzeugen, rechtzeitig zu stellen und die Kosten dafür zu übernehmen.
4.2 Alle branchenfremden Nebenarbeiten, einschließlich der dafür erforderlichen Materialien und Baustoffe, sind vom Kunden auf dessen Kosten rechtzeitig vor Beginn der Montage fertigzustellen, damit mit der Montage oder Aufstellung sofort nach dem Eintreffen des Montagepersonals begonnen und ohne Unterbrechung die Arbeiten ausgeführt werden können. Verzögert sich die Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme durch Umstände, insbesondere auf der Baustelle, ohne unser Verschulden, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen zu tragen.
4.3 Ebenfalls sind vom Kunden benötigter Strom, Wasser, Heizung, Beleuchtung sowie zur Montage erforderliche Gerätschaften und Hebezeuge, Gerüste, Hebebühnen und nicht branchenübliche Schutzkleidung auf dessen Kosten rechtzeitig zu stellen.
4.4 Weiterhin sind bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume, einschließlich den Umständen angemessene sanitäre Anlagen zu stellen. Im Übrigen hat der Kunde zum Schutz unseres Besitzes bzw. Eigentums auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde.
4.5 Der Kunde muss uns die bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen sowie für Planung und Überwachung erstatten.
Weiterhin hat der Kunde die Arbeitszeit nach bestem Wissen zu bescheinigen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, unserem Montagepersonal eine schriftliche Bescheinigung über die Beendigung der Aufstellung oder Montage unverzüglich auszuhändigen.
5. Gefahrübergang
5.1 Mit Verlassen des Lagers oder der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn wir noch weitere Leistungen übernommen haben.
Versicherungen gegen Transportschäden, Diebstahl etc. erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
5.2 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sofern mit dem Kunden keine Versandbedingungen vereinbart sind, wählen wir nach unserem Ermessen das Transportmittel.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6.2 Zahlungen sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Zahlung auf unserem Konto.
6.3 Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
6.4 Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.5 Wir sind trotz anderslautender Bestimmungen berechtigt, Zahlungen des Kunden auf dessen älteste Verbindlichkeiten anzurechnen. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich welcher Art, unser Eigentum. Dies gilt insbesondere auch für später entstehende Forderungen aus Reparaturleistungen, Ersatzteil- und Zubehörlieferungen.
Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form.
Der Kunde hat bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf das Eigentum der Göbel Systemtechnik GmbH hinzuweisen und zugleich die Göbel Systemtechnik GmbH zu unterrichten.
7.2 Der Kunde ist widerruflich auch zur Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware berechtigt. In diesem Fall erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wofür wir als Hersteller gelten. Sofern an den so hergestellten Erzeugnissen Eigentumsrechte Dritter bestehen (bleiben), so erwerben wir diese im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren.
Im Übrigen gilt für die entstehenden Erzeugnisse das Gleiche wie für unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
7.3 Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bzw. der Erzeugnisse im jeweiligen Rechnungswert bereits jetzt zur Sicherheit unwiderruflich an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach Abtretung berechtigt. Die Befugnis der Göbel Systemtechnik GmbH bleibt hiervon unberührt.
Die Einzugsermächtigung des Kunden erlischt jedoch, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät oder das Insolvenzverfahren eröffnet wird. In diesem Fall hat der Kunde auf Verlangen die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörigen Unterlagen herauszugeben und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
7.4 Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten (v. a. bei Zahlungsverzug) sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt jedoch nur vor, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
7.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Wir gewährleisten, dass Waren frei von wesentlichen Mängeln sind. Angaben in Beschreibungen sind keine Zusicherungen. Handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, ebenso branchenübliche Mehr- oder Minderleistungen.
8.2 Der Kunde hat die Lieferung bzw. Leistung nach Erhalt bzw. Leistungserstellung zu prüfen, abzunehmen und erkennbare Mängel oder Fehlbestände unverzüglich schriftlich bei uns anzuzeigen.
Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt maximal eine Woche nach Lieferung bzw. Erhalt der Leistung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.3 Für Mängel an unserer Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung in der dafür erforderlichen Zeit. Hierfür hat uns der Kunde entsprechend Gelegenheit zu geben. Dies gilt jedoch nur, wenn der Kunde seine eigenen Vertragpflichten erfüllt hat.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über, soweit sie nicht bereits in unserem Eigentum stehen.
8.4 Ansprüche wegen Mängel entfallen, wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, und der Kunde die in diesem Fall geltende Vermutung nicht widerlegt hat, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat.
Ebenso von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß oder fahrlässiges Verhalten des Kunden zurückzuführen sind.
8.5 Ebenso wenig fallen Schäden aufgrund von Transport, unsachgemäßer Behandlung, ungenügender Instandhaltung oder missbräuchlicher Benutzung in die Gewährleistung.
8.6 Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Verkäufer des Fremderzeugnisses zustehen.
8.7 Wir haften bei einer Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus diesen AGB einschließlich (etwa) nachfolgender Bestimmungen nichts anderes ergibt.
Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der andere Vertragsteil regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist jedoch unsere Haftung auf den Ersatz eines vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle von Arglist oder wenn wir eine Garantie übernommen haben.
Soweit unsere Haftung beschränkt ist, gilt dieser Haftungsausschluss auch für angestellte Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.8 Hiervon unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Auftragsstornierung, Umtausch, Warenrückgabe
9.1 Die Stornierung eines Auftrags nach rechtswirksamem Vertragsschluss ist ebenso wie der Umtausch von Ware grundsätzlich nur mit Zustimmung von uns möglich.
Ein Rechtsanspruch besteht insofern nicht.
9.2 Sofern ein Auftrag mit unserer Zustimmung storniert wird, ist der Kunde verpflichtet, die im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung uns entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und/oder entgangenen Gewinn abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen bleibt unbeschadet vorstehender Regelung vorbehalten.
9.3 Umtausch und Rückgabe von Ware erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Rücksendung hat an unseren Geschäftssitz zu erfolgen.
9.4 Im Falle eines Umtausches bzw. Rückgabe von Ware können wir unbeschadet vorstehender Ansprüche eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20 % des sich ergebenden Gutschriftenbetrags geltend machen. Wir sind hierfür berechtigt, diesen Betrag im Rahmen der Gutschriftenerteilung sofort in Abzug zu bringen.
10. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung
10.1 Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Kunde darf diese Unterlagen nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.
10.2 Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen liefern, haftet der Kunde dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzen.
10.3 Alles aus der Geschäftsbeziehung mit uns erlangte, nicht offenkundige Wissen, insbesondere über Angebotsdaten, Zeichnungen und sonstige Unterlagen, hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten.
11. Datenschutz, Schlussbestimmungen
11.1 Die Vertragsbeteiligten sind damit einverstanden, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugegangenen Daten gespeichert und verarbeitet werden.
11.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, so betrifft dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich, die ungültige, nichtige oder undurchführbare Bestimmung durch eine angemessene Regelung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitestgehenden entspricht.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
11.5 Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausschließlich der Gerichtsstand unseres Geschäftssitzes. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Stand: 01.08.2015